Gesetzlich Versicherte
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bringen Sie bitte zum ersten Termin und zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.
Psychotherapeutische Sprechstunde
In den ersten Sitzungen, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde (bis zu 3 Termine à 50 Minuten), wird abgeklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wenn ja, wird geklärt, welche Behandlung angezeigt ist.
Liegt keine Störung mit Krankheitswert vor, ist die Behandlung in meiner Praxis nicht angezeigt oder nicht möglich oder wünschen Sie sie nicht, endet der Prozess an dieser Stelle. Gegebenenfalls kann ich Ihnen Empfehlungen für weitere Anlaufstellen geben.
Probatorische Sitzungen und Antrag
Ist eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und möglich, folgen 2 weitere (probatorische) Sitzungen zum Kennenlernen und zur Entwicklung des Behandlungsplans. Spätestens nach diesen Stunden wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt, in der Regel zunächst als Kurzzeittherapie (KZT 1 und 2, jeweils 12 Stunden). Bei Bedarf kann sie schrittweise auf maximal 80 Stunden verlängert werden.
Teil des Antrags ist die Bestätigung eines Arztes, bei dem Sie in Behandlung sind (der sogenannte Konsiliarbericht). Daraus geht hervor, dass keine körperlichen Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen.
Dauer und Häufigkeit der Termine
In den meisten Fällen findet einmal pro Woche ein Termin statt. Dieser dauert 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie ist es in vielen Fällen sinnvoll, die Abstände zu vergrößern.